Ein Verein ist ein von uns Menschen geschaffenes Wesen. Das Vereins-Wesen. 1410 wurde diese Idee erstmals in London umgesetzt und kam von dort später nach Deutschland, Österreich und in die Schweiz und ist heute weltweit verbreitet.

Ein Drittel aller sozialen Aktivitäten sind in den DACH-Ländern über Vereine organisiert. In konkreten Zahlen: Deutschland hat in etwa 720.000 Vereine, Österreich ca. 125.000 und die Schweiz so an die 100.000.

De jure ist ein Verein in Österreich so etwas wie ein Staat im Staat. Die Statuten sind die Regeln des Vereins. Das Vereinsrecht ist dem österreichischen Verfassungsrecht eingegliedert und hat somit Verfassungsrang. Klarerweise müssen die Statuten des Vereins kompatibel sein mit dem Verfassungsrecht, was bei uns selbstverständlich der Fall ist.

Praktisch bedeutet das, dass „WIR in NeuLand“ als Verein für die Mitglieder sowohl einen rechtlichen, als auch einen physischen, energetischen und spirituellen Schutz bietet; sowie einen Rahmen für gemeinsame Anliegen und für ein Handeln im Geist der Verbundenheit.

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